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REACH-Tätowierfarben: Was ist das und worauf muss man beim Kauf achten?
Seit Januar 2022 gelten in der gesamten EU Regeln, die festlegen, was Tätowierfarben enthalten dürfen. Sie sind unter dem Namen REACH bekannt und betreffen sowohl Farben als auch Pigmente, die Sie jeden Tag im Studio verwenden. REACH gehört zu den am häufigsten genannten Abkürzungen in der Tätowierwelt – was genau das jedoch für Tätowierfarben und die tägliche Arbeit im Studio bedeutet, ist vielen nicht ganz klar.
In diesem Artikel erklären wir, was sich seit 2022 geändert hat, wie Sie konforme Farben erkennen und worauf Sie beim Kauf achten sollten. Wir schauen uns an, welche Fragen Sie Lieferanten stellen sollten und welche Unterlagen Sie von ihnen anfordern müssen, damit Sie bei der Farbauswahl auf der sicheren Seite sind.
Was Sie in diesem Artikel erfahren
- Kurze Zusammenfassung
- Was ist REACH und warum betrifft es Tätowierfarben?
- Was ändert die Verordnung (EU) 2020/2081?
- Wie erkennt man, ob eine Farbe REACH-konform ist, und worauf sollte man achten?
- Was regelt REACH nicht?
- Häufig gestellte Fragen
- Fazit
Kurze Zusammenfassung
- REACH ist die europäische Chemikalienverordnung. Für Tätowierfarben und Permanent Make-up (PMU) gilt sie seit dem 4. Januar 2022.
- Ziel ist es, die Sicherheit von Farben zu erhöhen.
- Die Verordnung beschränkt gefährliche Stoffe, wie krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe, Hautsensibilisatoren, reizende Stoffe, metallische Verunreinigungen oder aromatische Amine.
- Die Pigmente Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 sind seit dem 4. Januar 2023 verboten.
- Auf der Verpackung einer konformen Farbe muss der Hinweis „Gemisch zur Verwendung in Tätowierungen oder Permanent-Make-up“, die Chargennummer, das Inhaltsstoffverzeichnis und Sicherheitshinweise stehen.
- Ein bloßer REACH-Aufdruck auf der Website oder im Flyer reicht nicht aus. Achten Sie auf die Kennzeichnung auf der Verpackung und die Dokumentation des Lieferanten.
Was ist REACH und warum betrifft es Tätowierfarben?
REACH ist die Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie regelt, welche chemischen Stoffe auf dem europäischen Markt verwendet werden dürfen und unter welchen Bedingungen.
Sowohl Tätowierfarben als auch PMU-Pigmente werden unter die Haut eingebracht, wo sie dauerhaft verbleiben. Enthalten sie gefährliche Inhaltsstoffe, kann dies laut Gesundheitsämtern zu Hautallergien oder ernsteren gesundheitlichen Problemen führen.
Aus diesem Grund gilt für sie die Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission, die den Anhang XVII der REACH-Verordnung (Eintrag 75) ergänzt hat. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit von Farben für Tätowierungen und Permanent Make-up zu erhöhen.
Was ändert die Verordnung (EU) 2020/2081?
In der Praxis hat sich vor allem Folgendes geändert:
- Beschränkung gefährlicher Stoffe. Die Verordnung legt Höchstkonzentrationen für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen fest. Dies betrifft beispielsweise krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe, in Kosmetika verbotene Stoffe, Hautsensibilisatoren, haut- und augenreizende Stoffe, metallische Verunreinigungen und aromatische Amine.
- Gültigkeit ab dem 4. Januar 2022. Seit diesem Datum müssen Farben den neuen Regeln entsprechen.
- Pigmente Blue 15:3 und Green 7. Hier erhielt die Industrie mehr Zeit, um sicherere Alternativen zu finden. Das Verbot wird daher erst seit dem 4. Januar 2023 angewendet.
- Kennzeichnungspflicht. Die Verpackung von Tattoo- und PMU-Farben muss den Hinweis „Gemisch zur Verwendung in Tätowierungen oder Permanent-Make-up“, die Chargennummer, das Inhaltsstoffverzeichnis und Sicherheitshinweise tragen.
Wie erkennt man, ob eine Farbe REACH-konform ist, und worauf sollte man achten?
Eine einzelne Prüfmethode gibt es nicht, aber es hilft, auf folgende Punkte zu achten:
- Kennzeichnung auf der Verpackung. Eine für Tätowierungen und PMU bestimmte Farbe sollte den Hinweis „Gemisch zur Verwendung in Tätowierungen oder Permanent-Make-up“, die Chargennummer, die Inhaltsstoffe und Sicherheitshinweise aufweisen. Ein fehlendes Etikett oder unleserliche Angaben sind ein Grund zur Vorsicht.
- Vertrauenswürdiger Lieferant. Fragen Sie nach, woher die Farben stammen und wer sie herstellt. Bei Ware aus dem Ausland ist wichtig zu wissen, wer sie auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt.
- Dokumentation vom Lieferanten. Fordern Sie beim Lieferanten das Sicherheitsdatenblatt (SDB/SDS) und weitere Unterlagen zur Farbe an. Bewahren Sie diese für eventuelle Überprüfungen auf.
- Originalware. Eine ausländische Studie ergab bei untersuchten Farben Fälle, in denen die tatsächliche Zusammensetzung von den Angaben auf dem Etikett abwich. Es lohnt sich daher, bei verifizierten Händlern zu kaufen und sich zu informieren, wie man Fälschungen vom Original unterscheidet.
- Richtige Lagerung. Auch eine regelkonforme Farbe kann an Qualität verlieren, wenn sie nicht sachgemäß gelagert wird. Details finden Sie im Artikel „So lagern Sie Tätowierfarben richtig“.
Für die ordnungsgemäße Kennzeichnung sorgt der Lieferant, der die Farbe auf den Markt bringt. Vorsicht vor voreiligen Schlüssen: Die bloße Aussage „REACH compliant“ auf einer Website oder in einem Flyer beweist noch nichts. Entscheidend sind die Kennzeichnung auf der Verpackung und die Dokumente, die der Lieferant belegen kann.
Was regelt REACH nicht?
REACH konzentriert sich auf die chemische Zusammensetzung von Tätowierfarben. Weitere Anforderungen, etwa an die Hygiene und die Bedingungen im Studio, werden durch die jeweiligen nationalen Vorschriften geregelt.
In Deutschland, Österreich und den übrigen EU-Ländern überwachen die zuständigen Gesundheits- und Hygieneämter den Betrieb von Tattoostudios. Im Jahr 2022 gab es beispielsweise gezielte behördliche Kontrollen, bei denen überprüft wurde, ob in den Betrieben Verordnungskonforme Farben verwendet werden und ob die Lieferanten die Kennzeichnungspflichten erfüllen. Zudem wurden Farbproben für Laboruntersuchungen entnommen.
Fazit für die Praxis: Die richtigen Farben sind nur ein Teil dessen, was Hygieneinspektoren kontrollieren. Wenn Sie wissen möchten, worauf noch geachtet wird, lesen Sie auch unsere Artikel „So bestehen Sie die Hygienekontrolle“ und „Hygiene beim Tätowieren“.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet REACH bei Tätowierfarben?
REACH ist die europäische Chemikalienverordnung. Bei Tätowierfarben beschränkt sie den Gehalt an gefährlichen Stoffen und stellt Anforderungen an die Kennzeichnung. Ziel ist es, die Sicherheit der Farben zu erhöhen.
Seit wann gilt REACH für Tätowierfarben?
Die Regeln gelten seit dem 4. Januar 2022. Für die Pigmente Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 gilt das Verbot seit dem 4. Januar 2023.
Wie erkenne ich, ob eine Tätowierfarbe REACH-konform ist?
Achten Sie auf die Kennzeichnung auf der Verpackung – insbesondere auf den Satz „Gemisch zur Verwendung in Tätowierungen oder Permanent-Make-up“, das Inhaltsstoffverzeichnis und die Sicherheitshinweise. Ergänzen Sie dies durch die Dokumentation Ihres Lieferanten.
Gilt REACH auch für Permanent Make-up (PMU)?
Ja. Die Verordnung betrifft Stoffe in Tätowierfarben genauso wie in Permanent Make-up.
Sind blaue und grüne Farben weiterhin erlaubt?
Blaue und grüne Farben an sich sind nicht verboten – verboten sind lediglich die beiden genannten Pigmente Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7. Die Hersteller haben ihre Rezepturen angepasst. Ob ein konkreter Farbton diese Pigmente nicht enthält, sollten Sie beim Lieferanten erfragen.
Wer kontrolliert Tätowierfarben?
Die Überwachung der Studios erfolgt durch die zuständigen Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsämter im Rahmen der staatlichen Hygieneaufsicht. 2022 gab es dazu gezielte Kontrollen inklusive Probennahmen.
Verbietet REACH das Tätowieren?
Nein. Die Verordnung beschränkt bestimmte Stoffe in den Farben und legt Regeln für die Kennzeichnung fest. Das Tätowieren selbst ist nicht verboten.
Fazit
REACH ist keine reine Bürokratie-Floskel, sondern eine Regelung, die sich direkt darauf auswirkt, welche Farben Sie kaufen und verwenden dürfen. Die Grundregel ist einfach: Wählen Sie Farben von geprüften Lieferanten, kontrollieren Sie die Angaben auf der Verpackung und bewahren Sie die Dokumentation auf.
Denken Sie daran, dass der Aufdruck REACH allein noch nichts garantiert. Wichtig ist, dass der Lieferant seine Angaben belegen kann. Da die Gesetzgebung in Bewegung ist, lohnt es sich, ab und zu den aktuellen Stand der Verordnung oder die Informationen der Gesundheitsämter zu prüfen.
