✅ 1. Gewerbeanmeldung
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Ein Tattoo-Studio gilt als freies Gewerbe.
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Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.
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Erforderliche Unterlagen:
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Nachweis des Firmensitzes (z. B. Mietvertrag)
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Gebühr: ca. 20–50 €
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✅ 2. Registrierung beim Finanzamt
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Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt.
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Du erhältst den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
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Dort gibst du deine Unternehmensform an (meistens Einzelunternehmen).
✅ 3. Hygienevorschriften
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Sehr streng! Das Tattoo-Studio muss die Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllen.
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Notwendig sind:
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Hygieneschulung
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Ein Hygieneplan, der ggf. vom Gesundheitsamt genehmigt werden muss
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Regelmäßige Kontrollen durch das Gesundheitsamt
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✅ 4. Ausbildung und Qualifikation
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In Deutschland ist keine formale Ausbildung für Tätowierer gesetzlich vorgeschrieben.
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Wichtig sind jedoch:
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Nachweise über Hygiene- und ggf. Erste-Hilfe-Schulungen
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Zusätzliche Schulungen in Tattoo-Techniken werden empfohlen
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✅ 5. Versicherung
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Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert.
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Sie deckt Schäden ab, die Kunden durch Behandlungen entstehen könnten (z. B. allergische Reaktionen, Infektionen).
✅ 6. Räume und Ausstattung
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Die Räumlichkeiten müssen:
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Von privaten Bereichen getrennt sein
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Leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein (keine Teppiche, keine porösen Oberflächen)
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Benötigte Ausstattung: Sterilisator, Einwegnadeln, Handschuhe, Abfallbehälter usw.
✅ 7. Marketing und Sichtbarkeit
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Registrierung auf Social Media, eigene Website, Google Maps-Eintrag
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Gut sichtbare Beschilderung des Studios
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Werberecht einhalten (keine irreführende Werbung)