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Wie man ein Tattoo-Studio in Deutschland gründet

✅ 1. Gewerbeanmeldung

  • Ein Tattoo-Studio gilt als freies Gewerbe.

  • Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.

  • Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Nachweis des Firmensitzes (z. B. Mietvertrag)

    • Gebühr: ca. 20–50 €


✅ 2. Registrierung beim Finanzamt

  • Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt.

  • Du erhältst den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.

  • Dort gibst du deine Unternehmensform an (meistens Einzelunternehmen).


✅ 3. Hygienevorschriften

  • Sehr streng! Das Tattoo-Studio muss die Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllen.

  • Notwendig sind:

    • Hygieneschulung

    • Ein Hygieneplan, der ggf. vom Gesundheitsamt genehmigt werden muss

    • Regelmäßige Kontrollen durch das Gesundheitsamt


✅ 4. Ausbildung und Qualifikation

  • In Deutschland ist keine formale Ausbildung für Tätowierer gesetzlich vorgeschrieben.

  • Wichtig sind jedoch:

    • Nachweise über Hygiene- und ggf. Erste-Hilfe-Schulungen

    • Zusätzliche Schulungen in Tattoo-Techniken werden empfohlen


✅ 5. Versicherung

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert.

  • Sie deckt Schäden ab, die Kunden durch Behandlungen entstehen könnten (z. B. allergische Reaktionen, Infektionen).


✅ 6. Räume und Ausstattung

  • Die Räumlichkeiten müssen:

    • Von privaten Bereichen getrennt sein

    • Leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein (keine Teppiche, keine porösen Oberflächen)

  • Benötigte Ausstattung: Sterilisator, Einwegnadeln, Handschuhe, Abfallbehälter usw.


✅ 7. Marketing und Sichtbarkeit

  • Registrierung auf Social Media, eigene Website, Google Maps-Eintrag

  • Gut sichtbare Beschilderung des Studios

  • Werberecht einhalten (keine irreführende Werbung)