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Bis 1.2. gilt der Rabatt auf das gesamte Sortiment an Tattoo und PMU Cartridges der Marke KWADRON.
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Ein Tattoo-Studio gilt als freies Gewerbe.
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.
Erforderliche Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweis des Firmensitzes (z. B. Mietvertrag)
Gebühr: ca. 20–50 €
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt.
Du erhältst den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
Dort gibst du deine Unternehmensform an (meistens Einzelunternehmen).
Sehr streng! Das Tattoo-Studio muss die Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllen.
Notwendig sind:
Hygieneschulung
Ein Hygieneplan, der ggf. vom Gesundheitsamt genehmigt werden muss
Regelmäßige Kontrollen durch das Gesundheitsamt
In Deutschland ist keine formale Ausbildung für Tätowierer gesetzlich vorgeschrieben.
Wichtig sind jedoch:
Nachweise über Hygiene- und ggf. Erste-Hilfe-Schulungen
Zusätzliche Schulungen in Tattoo-Techniken werden empfohlen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert.
Sie deckt Schäden ab, die Kunden durch Behandlungen entstehen könnten (z. B. allergische Reaktionen, Infektionen).
Die Räumlichkeiten müssen:
Von privaten Bereichen getrennt sein
Leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein (keine Teppiche, keine porösen Oberflächen)
Benötigte Ausstattung: Sterilisator, Einwegnadeln, Handschuhe, Abfallbehälter usw.
Registrierung auf Social Media, eigene Website, Google Maps-Eintrag
Gut sichtbare Beschilderung des Studios
Werberecht einhalten (keine irreführende Werbung)